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ACONTO Finanz News Nr. 03/10... weiter
Sehr geehrter Besucher,
auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen als freier und unabhängiger Finanzdienstleister
folgende Dienstleistungen an: Vermittlung von Versicherungen, Beteiligungen,
Bausparverträgen, Immobilienfinanzierungen, Leasingmodellen, Privatkrediten,
Immobilien.
Die Anlageberatung, die Anlagevermittlung und die Abschlussvermittlung (§
1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG) von Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen,
Aktien, Optionsscheinen, ETFs, Genussscheinen, Optionen, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen
sowie ETCs bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß
§ 2 Abs. 10 KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der Apella WertpapierService
GmbH, Hainstraße 106, 09130 Chemnitz, an. Die Apella WertpapierService
GmbH ist ein freies und unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut und
verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie hier:
Impressum
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Letzte Änderung: 21.12.2011 12:20
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Rechtsschutzversicherung
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Wer braucht eine solche Versicherung?
Bei steigenden Kosten für
Anwälte, Gerichte und Sachverständige kann eine
Rechtsschutzversicherung für denjenigen sinnvoll
sein, der über keine oder nur geringe finanzielle
Ressourcen verfügt und/oder das Risiko eines ungewissen
Prozessausgangs nicht aus eigener Tasche bezahlen möchte.
In den Versicherungsschutz eingeschlossen
sind:
Der Versicherungsnehmer. Der Ehegatte,
minderjährige Kinder und Kinder in der Ausbildung
(bis zum 25. Lebensjahr) sind regelmäßig
beitragsfrei mitversichert.
Mit folgender Leistung vom Versicherer
ist zu rechnen:
Der Versicherer übernimmt
die notwendigen Kosten für Anwalt, Gericht und
ggf. Sachverständigen im Rahmen des vereinbarten
Versicherungsschutzes.
Rechtsschutz (RS) lässt sich
grundsätzlich in drei Paketen kaufen:
Verkehrs-RS: Dazu
gehört vor allem Führerschein-RS, Kfz-Vertrags-RS,
Straf-RS und Schadenersatz-RS.
Familien-RS: Dazu
gehören vor allem Arbeits-RS, Sozialgerichts-RS,
Allgemeiner Vertrags-RS, Versicherungsvertrags-RS, Steuer-RS,
ggf. Miet- und Grundstücks-RS. Daneben gibt es noch
Beratungs-RS bei Baurechts- und Familienstreitigkeiten.
Verkehrs- und Familien-RS:
Eine Kombination aus den vorhergenannten Teilen.
Keine Leistung
vom Versicherer gibt es,
bei Familien- und/oder Erbrechtsstreitigkeiten
(außer Beratungs-RS)
bei Baurechtsstreitigkeiten (außer Beratungs-RS)
bei Versicherungsfällen, die der Versicherte vorsätzlich
verursacht hat
vor Ablauf der Karenzzeit (je nach Bereich)
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... weitere Informationen auf Anfrage |
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