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ACONTO Finanz News Nr. 03/10... weiter

Sehr geehrter Besucher,
auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen als freier und unabhängiger Finanzdienstleister folgende Dienstleistungen an: Vermittlung von Versicherungen, Beteiligungen, Bausparverträgen, Immobilienfinanzierungen, Leasingmodellen, Privatkrediten, Immobilien.

 

Die Anlageberatung, die Anlagevermittlung und die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG) von Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen, Aktien, Optionsscheinen, ETFs, Genussscheinen, Optionen, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie ETCs bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der Apella WertpapierService GmbH, Hainstraße 106, 09130 Chemnitz, an. Die Apella WertpapierService GmbH ist ein freies und unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie hier:
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Letzte Änderung: 21.12.2011 12:20

 

Rechtsschutzversicherung

Wer braucht eine solche Versicherung?
Bei steigenden Kosten für Anwälte, Gerichte und Sachverständige kann eine Rechtsschutzversicherung für denjenigen sinnvoll sein, der über keine oder nur geringe finanzielle Ressourcen verfügt und/oder das Risiko eines ungewissen Prozessausgangs nicht aus eigener Tasche bezahlen möchte.

In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind:
Der Versicherungsnehmer. Der Ehegatte, minderjährige Kinder und Kinder in der Ausbildung (bis zum 25. Lebensjahr) sind regelmäßig beitragsfrei mitversichert.

Mit folgender Leistung vom Versicherer ist zu rechnen:
Der Versicherer übernimmt die notwendigen Kosten für Anwalt, Gericht und ggf. Sachverständigen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes.

Rechtsschutz (RS) lässt sich grundsätzlich in drei Paketen kaufen:
Verkehrs-RS: Dazu gehört vor allem Führerschein-RS, Kfz-Vertrags-RS, Straf-RS und Schadenersatz-RS.
Familien-RS: Dazu gehören vor allem Arbeits-RS, Sozialgerichts-RS, Allgemeiner Vertrags-RS, Versicherungsvertrags-RS, Steuer-RS, ggf. Miet- und Grundstücks-RS. Daneben gibt es noch Beratungs-RS bei Baurechts- und Familienstreitigkeiten.
Verkehrs- und Familien-RS: Eine Kombination aus den vorhergenannten Teilen.

Keine Leistung vom Versicherer gibt es,
bei Familien- und/oder Erbrechtsstreitigkeiten (außer Beratungs-RS)
bei Baurechtsstreitigkeiten (außer Beratungs-RS)
bei Versicherungsfällen, die der Versicherte vorsätzlich verursacht hat
vor Ablauf der Karenzzeit (je nach Bereich)

 
... weitere Informationen auf Anfrage