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ACONTO Finanz News Nr. 03/10... weiter

Sehr geehrter Besucher,
auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen als freier und unabhängiger Finanzdienstleister folgende Dienstleistungen an: Vermittlung von Versicherungen, Beteiligungen, Bausparverträgen, Immobilienfinanzierungen, Leasingmodellen, Privatkrediten, Immobilien.

 

Die Anlageberatung, die Anlagevermittlung und die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG) von Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen, Aktien, Optionsscheinen, ETFs, Genussscheinen, Optionen, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie ETCs bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der Apella WertpapierService GmbH, Hainstraße 106, 09130 Chemnitz, an. Die Apella WertpapierService GmbH ist ein freies und unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie hier:
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Letzte Änderung: 21.12.2011 12:20

 

Haus, Wohnung, Freizeit

A. Hausratversicherung

Zu wählen wäre die richtige Absicherungssumme (wir warnen vor einer möglichen Unterversicherung, die ein Versicherungsunternehmen berechtigt, im Schadensfall nur einen Teil des Schadens zu übernehmen).

Dabei sollten Sie beachten, dass bei Unterversicherung im Schadensfall nur Zeitwerte und nicht Neuwerte ersetzt werden.

Dieses sollten Sie bei Ihren weiteren Anlageplänen berücksichtigen. Beschädigungen oder Zerstörungen durch Wasser, Feuer, Einbruchdiebstahl etc. können Schäden in Höhe von mehreren 5.000 Euro verursachen. Möglicherweise müssen Sie auf Ihr angelegtes Kapital zurückgreifen, um den Hausrat zu ersetzen.

Wir raten Ihnen daher zu einer Hausratversicherung. Um einer Unterversicherung vorzubeugen, sollte die Versicherungssumme etwa dem Neuwert aller Gegenstände (+ 5.000 Euro) in Ihrer Wohnung betragen. Dieses ist allgemein empfohlene Mindestabsicherung. Sie können aber auch dem Angebot der meisten Versicherungsunternehmen nachkommen, bei denen ab 600 Euro Absicherungssumme pro Quadratmeter eine Unterversicherung ausgeschlossen wird.

Außerdem möchten wir Ihnen einen zusätzlichen Tipp geben:

Filmen Sie alle Zimmer bei geöffneten Schränken und Türen mit einer Videokamera. Dieses kann im Versicherungsfall das Verfahren beschleunigen.

Zusätzlich sollten Sie Kopien Ihrer wichtigen Dokumente außerhalb der Wohnung, zum Beispiel im Safe Ihrer Bank, deponieren.

B. Gebäudeversicherung

Ein Haus ist tagtäglich vielen Gefahren ausgesetzt. Blitzeinschläge, Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hagel sowie Überschwemmungen (um nur einige Risiken zu nennen) können große Schäden anrichten. Im schlimmsten Fall kann das Ihren finanziellen Ruin bedeuten! Deshalb sollte jeder verantwortungsbewusste Mensch, der ein gewerbliches Unternehmen führt oder ein eigenes Haus besitzt, über eine Gebäudeversicherung verfügen.

Deutschland wird von den meisten Versicherungsgesellschaften in zwei Sturmzonen eingeteilt. Hausbesitzer nördlich der Linie Köln-Hannover-Berlin müssen mehr zahlen.

Eine Gebäudeversicherung sichert Sie beispielsweise bei Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden (z. B. abgeknickte Antennen und abgedeckte Dächer) ab. Nicht nur der eigentliche Baukörper sondern auch zahlreiche Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben, sind mit versichert. Deshalb ist es besonders wichtig, dass z. B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizungs- und Klimaanlagen, sanitäre Installationen sowie elektrische Anlagen mit in der Versicherungssumme erfasst sind – denn sie zählen mit zum Gebäude! Auch Nebengebäude, wie z. B. Garagen oder Gartenhäuschen, die sich auf dem gleichen Grundstück befinden, sind in der Versicherungssumme mit berücksichtigt - sofern sie im Versicherungsschein aufgeführt sind.

C. Bauherrenhaftpflichtversicherung

Grundsätzlich besteht für den Bauherren das Haftungsrisiko, denn er schafft eine Gefahrenquelle. Entstehen Schäden durch das Bauvorhaben, kann der Bauherr von Dritten in Anspruch genommen werden. Dies ist auch der Fall, wenn er sachverständige Personen, wie Unternehmer, Handwerker oder Architekten, beauftragt hat. Er wird nicht von seiner eigenen Sorgfaltspflicht befreit. Hier hilft während der gesamten Projektzeit die Bauherrenhaftpflichtversicherung weiter. Denn sie schützt vor möglichen Ansprüchen, wenn der entstandene Schaden durch das Bauvorhaben eingetreten ist. Beispielsweise, wenn die Grube unzureichend abgesichert wurde, herabfallendes Baumaterial Passanten oder parkende Autos beschädigt. Nach der Fertigstellung sollte dann eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

D. Reiseversicherung

D1. Reiserücktrittskosten-Versicherung

Reise abgesagt - was nun?

Wenn Sie Ihre Reise kurzfristig absagen müssen, stellt Ihnen der Reiseveranstalter in der Regel happige Stornogebühren in Rechnung. Je nachdem, wann Sie Ihre Reise absagen, können bis zu 100 Prozent des Reisepreises als Stornogebühren fällig werden. Wenn Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung haben, ersetzt Ihnen die Versicherung die Kosten für Ihre Reise. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Reise aus schwerwiegenden Gründen nicht antreten können.

Risiko Reiseabbruch

Wenn Sie auf einer Reise, die Sie bereits angetreten haben, einen Unfall haben oder ernsthaft erkranken, müssen Sie Ihre Reise abbrechen. Sie können sich für diesen Fall mit einer so genannten Reiseabbruchversicherung absichern. Dabei stehen Ihnen je nach Versicherer unterschiedliche Leistungen bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise zu. Alle Reiseabbruchversicherungen leisten für zusätzlich entstehende Reisekosten und für eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Aufwendungen für nicht beanspruchte Leistungen einer Reise stehen Ihnen ebenfalls zu.

D2. Reise-Krankenversicherung

Heilbehandlung im Ausland / wahlweise Krankenhaustagegeld
Krankenrücktransport / Überführung bei medizinischer Notwendigkeit

D3. Reisegepäckversicherung

Wer Gepäck, Handy oder Laptop mit sich führt, sollte auf diese Leistungen nicht verzichten!

Entschädigung für aufgegebenes Reisegepäck
bei Abhandenkommen oder Beschädigung
für Ersatzkäufe zur Fortführung

Entschädigung für mitgeführtes Reisegepäck
bei strafbaren Handlungen Dritter, z. B. Diebstahl oder Raub
bei Unfällen des Transportmittels
bei Feuer und Elementarereignissen

 
... weitere Informationen auf Anfrage