| A. Hausratversicherung
Zu wählen wäre die richtige
Absicherungssumme (wir warnen vor einer möglichen
Unterversicherung, die ein Versicherungsunternehmen
berechtigt, im Schadensfall nur einen Teil des Schadens
zu übernehmen).
Dabei sollten Sie beachten, dass bei
Unterversicherung im Schadensfall nur Zeitwerte und
nicht Neuwerte ersetzt werden.
Dieses sollten Sie bei Ihren weiteren
Anlageplänen berücksichtigen. Beschädigungen
oder Zerstörungen durch Wasser, Feuer, Einbruchdiebstahl
etc. können Schäden in Höhe von mehreren
5.000 Euro verursachen. Möglicherweise müssen
Sie auf Ihr angelegtes Kapital zurückgreifen, um
den Hausrat zu ersetzen.
Wir raten Ihnen daher zu einer Hausratversicherung.
Um einer Unterversicherung vorzubeugen, sollte die Versicherungssumme
etwa dem Neuwert aller Gegenstände (+ 5.000 Euro)
in Ihrer Wohnung betragen. Dieses ist allgemein empfohlene
Mindestabsicherung. Sie können aber auch dem Angebot
der meisten Versicherungsunternehmen nachkommen, bei
denen ab 600 Euro Absicherungssumme pro Quadratmeter
eine Unterversicherung ausgeschlossen wird.
Außerdem möchten wir
Ihnen einen zusätzlichen Tipp geben:
Filmen Sie alle Zimmer bei geöffneten
Schränken und Türen mit einer Videokamera.
Dieses kann im Versicherungsfall das Verfahren beschleunigen.
Zusätzlich sollten Sie Kopien
Ihrer wichtigen Dokumente außerhalb der Wohnung,
zum Beispiel im Safe Ihrer Bank, deponieren.
B. Gebäudeversicherung
Ein Haus ist tagtäglich vielen
Gefahren ausgesetzt. Blitzeinschläge, Feuer, Sturm,
Leitungswasser, Hagel sowie Überschwemmungen (um
nur einige Risiken zu nennen) können große
Schäden anrichten. Im schlimmsten Fall kann das
Ihren finanziellen Ruin bedeuten! Deshalb sollte jeder
verantwortungsbewusste Mensch, der ein gewerbliches
Unternehmen führt oder ein eigenes Haus besitzt,
über eine Gebäudeversicherung verfügen.
Deutschland wird von den meisten Versicherungsgesellschaften
in zwei Sturmzonen eingeteilt. Hausbesitzer nördlich
der Linie Köln-Hannover-Berlin müssen mehr
zahlen.
Eine Gebäudeversicherung sichert
Sie beispielsweise bei Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-
und Hagelschäden (z. B. abgeknickte Antennen und
abgedeckte Dächer) ab. Nicht nur der eigentliche
Baukörper sondern auch zahlreiche Einbauten, die
Sie als Eigentümer vorgenommen haben, sind mit
versichert. Deshalb ist es besonders wichtig, dass z.
B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizungs-
und Klimaanlagen, sanitäre Installationen sowie
elektrische Anlagen mit in der Versicherungssumme erfasst
sind denn sie zählen mit zum Gebäude!
Auch Nebengebäude, wie z. B. Garagen oder Gartenhäuschen,
die sich auf dem gleichen Grundstück befinden,
sind in der Versicherungssumme mit berücksichtigt
- sofern sie im Versicherungsschein aufgeführt
sind.
C. Bauherrenhaftpflichtversicherung
Grundsätzlich besteht für
den Bauherren das Haftungsrisiko, denn er schafft eine
Gefahrenquelle. Entstehen Schäden durch das Bauvorhaben,
kann der Bauherr von Dritten in Anspruch genommen werden.
Dies ist auch der Fall, wenn er sachverständige
Personen, wie Unternehmer, Handwerker oder Architekten,
beauftragt hat. Er wird nicht von seiner eigenen Sorgfaltspflicht
befreit. Hier hilft während der gesamten Projektzeit
die Bauherrenhaftpflichtversicherung weiter. Denn sie
schützt vor möglichen Ansprüchen, wenn
der entstandene Schaden durch das Bauvorhaben eingetreten
ist. Beispielsweise, wenn die Grube unzureichend abgesichert
wurde, herabfallendes Baumaterial Passanten oder parkende
Autos beschädigt. Nach der Fertigstellung sollte
dann eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen
werden.
D. Reiseversicherung
D1. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Reise abgesagt - was nun?
Wenn Sie Ihre Reise kurzfristig absagen
müssen, stellt Ihnen der Reiseveranstalter in der
Regel happige Stornogebühren in Rechnung. Je nachdem,
wann Sie Ihre Reise absagen, können bis zu 100
Prozent des Reisepreises als Stornogebühren fällig
werden. Wenn Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung
haben, ersetzt Ihnen die Versicherung die Kosten für
Ihre Reise. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die
Reise aus schwerwiegenden Gründen nicht antreten
können.
Risiko Reiseabbruch
Wenn Sie auf einer Reise, die Sie bereits
angetreten haben, einen Unfall haben oder ernsthaft
erkranken, müssen Sie Ihre Reise abbrechen. Sie
können sich für diesen Fall mit einer so genannten
Reiseabbruchversicherung absichern. Dabei stehen Ihnen
je nach Versicherer unterschiedliche Leistungen bei
einem vorzeitigen Abbruch der Reise zu. Alle Reiseabbruchversicherungen
leisten für zusätzlich entstehende Reisekosten
und für eine anteilige Erstattung des Reisepreises.
Aufwendungen für nicht beanspruchte Leistungen
einer Reise stehen Ihnen ebenfalls zu.
D2. Reise-Krankenversicherung
Heilbehandlung im Ausland /
wahlweise Krankenhaustagegeld
Krankenrücktransport / Überführung bei
medizinischer Notwendigkeit
D3. Reisegepäckversicherung
Wer Gepäck, Handy oder Laptop
mit sich führt, sollte auf diese Leistungen nicht
verzichten!
Entschädigung für
aufgegebenes Reisegepäck
bei Abhandenkommen oder
Beschädigung
für Ersatzkäufe zur Fortführung
Entschädigung für
mitgeführtes Reisegepäck
bei strafbaren Handlungen
Dritter, z. B. Diebstahl oder Raub
bei Unfällen des Transportmittels
bei Feuer und Elementarereignissen
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