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Unsere News:
ACONTO Finanz News Nr. 03/10... weiter

Sehr geehrter Besucher,
auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen als freier und unabhängiger Finanzdienstleister folgende Dienstleistungen an: Vermittlung von Versicherungen, Beteiligungen, Bausparverträgen, Immobilienfinanzierungen, Leasingmodellen, Privatkrediten, Immobilien.

 

Die Anlageberatung, die Anlagevermittlung und die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG) von Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen, Aktien, Optionsscheinen, ETFs, Genussscheinen, Optionen, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie ETCs bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der Apella WertpapierService GmbH, Hainstraße 106, 09130 Chemnitz, an. Die Apella WertpapierService GmbH ist ein freies und unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie hier:
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Letzte Änderung: 21.12.2011 12:20

 

Haftpflichtversicherung

A. Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Bei Schäden, die durch Sie oder Ihre Familienangehörigen verursacht werden, müssen Sie
aufgrund des BGB haften. Sie sind also in einem solchen Fall schadenersatzpflichtig und sehr
hohe Schadensersatzansprüche können auf Sie zukommen.

Bei einem Kleinschaden ist dies im Normalfall kein Problem. Was aber, wenn der Schaden in einer Größenordnung von mehreren hunderttausend Mark oder gar in Millionenhöhe liegt?

B. Hundehalter-Haftplichtversicherung

  Versichert ist bei der Hundehaftpflicht
    die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter.
     
  Mitversichert ist (nach Maßgabe der Bedingungen)
    die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
     
  In der Hundehaftpflicht werden folgende Schäden ersetzt
    Personenschäden
   

Sachschäden

   

Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden

     
  Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausging, sind mit Ausnahmen und gesonderten (meist kleineren) Versicherungssummen auch versichert.

C. Pferdehalter Haftpflichtversicherung

  Versichert ist bei der Pferdehaftpflicht
    die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter.
     
  Mitversichert ist (nach Maßgabe der Bedingungen)
    die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
     
  In der Pferdehaftpflicht werden folgende Schäden ersetzt
    Personenschäden
   

Sachschäden

   

Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden

     
  Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausging, sind mit Ausnahmen und gesonderten (meist kleineren) Versicherungssummen auch versichert.
 
... weitere Informationen auf Anfrage