Wer
ein Auto besitzt, ist nicht nur mobil.
Durch die Teilnahme am Verkehr setzt man sich und die
anderen Verkehrsteilnehmer Risiken aus, gegen deren finanzielle
Folgen man sich ausreichend absichern sollte.
Hierüber sollte man sich eingehend informieren, da
es eine schier unendliche Zahl an Tarifen gibt
und man viel Geld sparen kann, wenn man sich ausreichend
informiert oder gut beraten wird.
Die Schadenfreiheitsklassen
Die Einteilung bei den Versicherern
erfolgt in so genannte Schadenfreiheitsklassen.
Sowohl für die Haftpflichtversicherung als auch
für die Kaskoversicherung wird mit Hilfe der Schadenfreiheitsklasse
(SF-Klasse) der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) ermittelt.
Die SF-Klasse wird nach Anzahl der
schadenfreien Jahre bestimmt. Bei den meisten Versicherungen
gibt es z.Zt. für PKW 25 SF-Klassen.
Sie können die aktuelle SF-Klasse Ihres Autos in
der letzen Beitragsrechnung oder in der Versicherungspolice
finden.
Die SF-Klassen und damit die Beitragssätze
sind bei den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich.
Jeweils zu Jahresbeginn erfolgt eine Auf- oder Abstufung
in die nächste Schadenfreiheitsklasse. Wer unfallfrei
gefahren ist, wird dafür mit einer Aufstufung belohnt
und muss einen geringeren Versicherungsbeitrag zahlen.
Kurz: Sie bekommen einen Schadensfreiheitsrabatt.
Wer Schuld an einem Unfall hatte, wird
abgestuft und muss eine höhere Prämie zahlen.
Bei langjähriger Schadenfreiheit und geringer verursachter
Schadenhöhe ist es manchmal ratsam, die Versicherung
nicht in Anspruch zu nehmen, um den erreichten Schadenfreiheitsrabatt
nicht zu verlieren.
Da Frauen laut Statistik weniger Unfälle verursachen
als Männer, bieten viele Versicherer Sondertarife
für Frauen an, die zum Teil erhebliche Rabatte
beinhalten.
Darüber hinaus werden auch
Statistiken herangezogen, die Auskunft über das
Risiko geben sollen.
Ist das Risiko in der Statistik besonders hoch, z.B.
bei Fahranfängern, dann steigen auch die Beiträge.
Fahranfänger
Fahranfänger haben jedoch einige
Möglichkeiten, um den hohen Beiträgen zu entgehen.
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Anmeldung als Zweitwagen
bei den Eltern. So lassen sich die Beiträge
von 230 Prozent auf 140 Prozent und weniger senken. |
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Die Versicherung bei
der gleichen Versicherungsgesellschaft wie die der
Eltern abschließen. |
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Wer zuvor unfallfrei
Moped oder Motorrad gefahren ist, kann möglicherweise
von einem günstigen Angebot für eine Autoversicherung
profitieren. |
Bereiche der
Kfz-Versicherung:
A. Die KFZ-
Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist
eine Pflichtversicherung.
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist
vorgeschrieben, so dass alle Fremdschäden bezahlt
werden, für die Fahrer oder Halter aufzukommen
haben.
Deshalb muss bei Zulassung eines KFZ die Versicherung
bei der Zulassungsstelle durch die Versicherungsdoppelkarte
nachgewiesen werden.
Bei Sachschäden geht die gesetzliche Mindestdeckung
bis 500.000 Euro, bei
Vermögensschäden bis 50.000.
Personenschäden sind mindestens mit 2,5 Millionen
Euro versichert.
Allerdings sollte man eine Haftpflichtversicherung mit
unbegrenzter Deckung abschließen, da die Kosten
einer Heilung (Operation, Krankenhausaufenthalt, Rehabilitation)
diesen Betrag schnell übersteigen können,
vor allem, wenn es sich um mehr als einen Geschädigten
handelt.
Im Rahmen einer Kfz-Haftpflicht-Versicherung
kann man außerdem eine Insassenunfallversicherung
abschließen.
B. Die Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung
leistet, wenn es nach einem Unfall keinen Schuldigen
gibt, der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht oder
keinen Versicherungsschutz hat. In allen anderen Fällen
leistet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Der Fahrer selbst kann bei einem selbstverschuldeten
Unfall keine Kfz-Haftpflicht-Versicherungansprüche
geltend machen.
Daher ist für den Fahrer die Insassenunfallversicherung
wichtiger als für die Beifahrer. Anstelle der Insassenunfallversicherung
empfiehlt sich aber auch die normale Unfallversicherung,
die kaum teurer ist, dafür aber 24 Stunden am Tag
und nicht nur während der Autofahrt gilt.
Neben der gesetzlich vorgeschrieben Kfz-Haftpflicht-Versicherung
gibt es noch die freiwilligen Optionen Teilkaskoversicherung
und Vollkaskoversicherung.
C. Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung leistet
bei Schäden am eigenen Fahrzeug sowie den fest
verbundenen oder unter Verschluss verwahrten Teilen
durch Brand oder Explosion, Diebstahl, Beschädigungen
durch äußere Einwirkungen (Sturm, Hagel,
Blitzschlag, usw.), Kollision mit Wild sowie Schäden
der Elektroanlage durch Kurzschluss und Schäden
an der Verglasung. Da viele Teilkaskoschäden niedrige
Kosten verursachen, sollten Sie hier prüfen, ob
ein Verzicht auf Selbstbeteiligung sinnvoll ist.
D. Die Vollkaskoversicherung
Sie übernimmt zusätzlich
zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung auch die
Kosten für Reparaturen nach selbstverschuldeten
Unfällen und mut- oder böswilligen Handlungen
fremder Personen (Vandalismus).
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