Aconto - Homepage
           
   
           
 
Unsere News:
ACONTO Finanz News Nr. 03/10... weiter

Sehr geehrter Besucher,
auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen als freier und unabhängiger Finanzdienstleister folgende Dienstleistungen an: Vermittlung von Versicherungen, Beteiligungen, Bausparverträgen, Immobilienfinanzierungen, Leasingmodellen, Privatkrediten, Immobilien.

 

Die Anlageberatung, die Anlagevermittlung und die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG) von Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen, Aktien, Optionsscheinen, ETFs, Genussscheinen, Optionen, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie ETCs bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der Apella WertpapierService GmbH, Hainstraße 106, 09130 Chemnitz, an. Die Apella WertpapierService GmbH ist ein freies und unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie hier:
Impressum

Die Website ist optimiert für die Anzeige im
Internet Explorer mit einer Auflösung von
min. 1024x768 Pixel.

Letzte Änderung: 21.12.2011 12:20

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder vierte Berufstätige in Deutschland muss aufgrund von Krankheiten oder Unfällen vor Erreichen des Rentenalters aufhören zu arbeiten.

Es droht, quasi über Nacht, Armut und Sozialamt.

Und dieses Risiko ist Privatsache. Der Staat springt hier nicht wirklich ein. Es gibt zwar eine staatliche Erwerbsminderungsrente, die von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern gezahlt wird,
also meist von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder Landesversicherungsanstalt (LVA). Die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten richten sich nach der Höhe des bisherigen Einkommens - fallen generell aber niedrig aus.
Die gesetzlichen Rentenkassen zahlen im Schnitt knapp 700 Euro pro Monat als volle Erwerbsminderungsrente. Die aber nur dann voll ausgezahlt wird,
wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann - und nur ein Drittel des letzten Bruttogehalts erreicht wird.
Wer weniger stark geschädigt ist und noch Teilzeit arbeiten kann, bekommt nur eine halbe Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt im Schnitt rund 400 Euro.

Nicht von dieser Regel betroffen sind alle diejenigen, die vor 1961 geboren sind.
Sie erhalten weiterhin eine Berufunfähigskeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente.

Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

  mindestens fünf Jahre versichert
  innerhalb der fünf Jahre müssen drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt
oder Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden.

Freiberufler und Selbstständige bekommen gar nichts.

Und doch besitzen
nur 18 Prozent aller Bundesbürger eine private Police und nur 6,3 Prozent
aller Frauen eine auf sie persönlich abgeschlossene Versicherung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor Verarmung, wenn man in dem Beruf,
für den sie abgeschlossen wurde, nicht mehr arbeiten kann.
Ab dann, bis höchstens zum Erreichen des 65. Lebensjahres, zahlt die Versicherung
- sie ist also kein Ersatz für die private Absicherung der Rente.
Die Höhe der Zahlung hängt von den geleisteten Beiträgen ab.
Je früher man also einsteigt, desto günstiger ist die Versicherung.

Der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von diesen vier Kriterien ab:

  Alter
  Gesundheitszustand
  Geschlecht
  Beruf

Da Frauen sich statistisch betrachtet etwas häufiger berufsunfähig als Männer melden,
müssen Frauen einen höheren Beitrag zahlen. Die einzelnen Berufe teilen die Versicherer in so genannte Berufsgruppen ein.

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man möglichst zu Beginn des Berufslebens abschließen. Gerade junge Leute haben meist noch kein Vermögen angespart und noch keine Rentenansprüche erworben. Deshalb ist für sie die Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig.

Die Versorgungslücke kann grob folgendermaßen berechnet werden:

Man nimmt das Netto-Einkommen und zieht davon alle Einnahmen ab, die man neben dem Arbeitseinkommen hat.

Berechnungsmodell :

    Netto-Einkommen abzüglich:
  - gesetzliche Erwerbsminderungsrente
  - betriebliche Berufsunfähigkeitsrenten
  - Einkünfte des Partners
  - Kapitalerträge
  - Mieteinnahmen
  - verwertbares Vermögen
  = Versorgungslücke

Das Ergebnis, die Versorgungslücke, ist der Betrag, den man als Berufsunfähigkeitsrente versichern sollte, um im Notfall den heutigen Lebensstandard zu halten.

 
... weitere Informationen auf Anfrage