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Was verbirgt sich hinter dem
Begriff "Riester-Rente"?
Die gesetzliche Altersrente
ist sicher"...
Diese Aussage haben wir (zu)
lange von Politikern gehört. Heute wissen wir,
mit Sicherheit wird die Rente niedriger ausfallen.
Diese zusätzliche
Versorgungslücke gilt
es zu schließen. Die Lösung liegt in der
Förderung der zusätzlichen privaten Vorsorge.
Die Förderung
Der Staat fördert die Altersvorsorge
mit finanziellen Zulagen und Steuervorteilen. Je nach
Einkommen und Familienstand sind dies bis zu 92% der
Beitragsleistung. Ab 2002 investieren Sie damit automatisch
stufenweise - beginnend mit 1% Ihres Bruttoeinkommens,
dann 2% ab 2004, 3% ab 2006 und schließlich 4%
ab 2008 - in die staatlich geförderte Altersvorsorge.
Die maximale Zulage beträgt für Alleinstehende
154 Euro, für Verheiratete 308 Euro und für
jedes Kind zusätzlich 185 Euro im Jahr. Ist die
Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher
als die Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen
gutgeschrieben. Wenn Sie in dieser empfohlenen Höhe
sparen, erhalten Sie die maximale staatliche Förderung.
Für wen lohnt sich die
Förderung? - Die Förderquote*
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Steuerpfl. Einkommen des Vorjahres
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Alleinstehend
2 Kinder
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Verheiratet,
zwei Rentenversicherungs- pflichtige, keine Kinder
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Verheiratet,
ein Rentenversicherungs- pflichtiger, zwei Kinder
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5113 Euro
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90 %
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63 %
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92 %
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10226 Euro
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90 %
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63 %
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92 %
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15339 Euro
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85 %
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50 %
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92 %
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25565 Euro
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51 %
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30 %
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66 %
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40903 Euro
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32 %
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26 %
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41 %
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51129 Euro
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34 %
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28 %
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33 %
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102258 Euro
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42 %
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40 %
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38 %
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| * Werte für
das Jahr 2008, Anteil der Zulagen u.Steuerersparnis
an der Sparleistung |
Die Bedingungen
Ein förderfähiges Produkt
muß die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
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zu Beginn der Auszahlungsphase
mindestens die eingezahlten Beträge zu sichern; |
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gewährleisten,
dass die Leistungen erst mit Beginn einer Altersrente,
aber nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden; |
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lebenslange Leistungen
garantieren - etwa in Form einer Leibrente oder
eines Auszahlungsplanes, der auch für das hohe
Alter absichert; |
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vor Abtretung und
Pfändung sowie Anrechnung in der Arbeitslosen-
und Sozialhilfe geschützt sein. |
Die Anlageform
Wie viel einem die zusätzliche
Altersvorsorge bringt, hängt von der jeweils gewählten
Anlageform ab. Ein Beispiel zeigt aber schnell, wie
viel dabei herauskommt:
Alleinstehender, 30.000 Euro,
keine Kinder
Im Jahr 2008 spart ein
lediger Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem sozialversicherungspflichtigen
Einkommen von 30.000 Euro jährlich 4%,
also 1200 Euro. Der Eigenbetrag
beträgt davon 1046 Euro, die Zulage 154 Euro. Hinzu
kommt eine zusätzliche Steuerersparnis von 228
Euro, so dass die effektive
Belastung bei 818 Euro
liegt.
Ehepaar, 1 Verdiener, 25.000
Euro, zwei Kinder
Ein Ehepaar mit zwei Kindern
und einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen von
25.000 Euro spart davon jährlich 4%,
also 1000 Euro. Der Eigenbetrag
macht 322 Euro,
die Zulage ab 2008 liegt bei 678 Euro.
Wer also auf die geförderte
Eigenvorsorge setzt, wird seinen Lebensstandard im Alter
gegenüber heute nicht nur halten, sondern deutlich
verbessern. Grundsätzlich gilt: Je früher
man mit der Investition in die private Altersvorsorge
beginnt, desto höher sind später die Erträge.
Die Zulagen
| Zeitraum |
Grundzulage,
jährl. |
Kinderzulage,
je Kind, jährl. |
| 2002 - 2003 |
38 Euro |
46 Euro |
| 2004 - 2005 |
76 Euro |
92 Euro |
| 2006 - 2007 |
114 Euro |
138 Euro |
| ab 2008 |
154 Euro |
185 Euro |
Änderungen ab 2005
Durch die Einführung eines Dauerzulagenantrags
wird das Antragsverfahren erheblich vereinfacht.
Die Berechtigten müssen künftig nicht mehr
jedes Jahr einen neuen Zulagenantrag stellen. Bereits
im Jahr 2004 können die Anbieter bevollmächtigt
werden, den Antrag auf den Weg zu bringen. Die schriftliche
Bevollmächtigung kann bereits bei Vertragsabschluss
oder im Rahmen des Zulagenantrags erteilt werden und
gilt bis auf Widerruf.
Der Zulagenantrag kann durch den Anbieter auch noch
für das Beitragsjahr 2003 gestellt werden. Außerdem
ist die zentrale Zulagenstelle (ZfA) künftig befugt,
die beitragspflichtigen Einnahmen des Steuerpflichtigen
beim Rentenversicherungsträger selbst zu erfragen,
so dass entsprechende Angaben des Steuerpflichtigen
in seinem Zulagenantrag entbehrlich sind.
Dadurch werden bisherige Fehlerquellen im Zulageverfahren
vermieden.
Als Vereinfachung ist auch die Vereinheitlichung
des Sockelbetrags anzusehen.
Bei geringerem Einkommen und hohem Zuzahlungsanspruch
kann es passieren, dass bereits allein die Zulagen vier
Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens
erreichen oder übersteigen. Dann muss - um die
volle Zulage zu erhalten - dennoch ein Sockelbetrag
als Mindestbeitrag geleistet werden. Dieser Sockelbetrag,
der sich bisher nach der Zahl der Kinder richtete, wird
vereinheitlicht. Ab Januar beträgt er einheitlich
60 Euro.
Die Zahl der Zertifizierungskriterien
wird von elf auf folgende fünf verringert:
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1. |
Geschlechtsneutrale
Tarife / Auszahlung nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres
/ Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene können
zusätzlich abgesichert werden. |
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2. |
Garantie der eingezahlten
Beiträge (Nominalwertzusage) |
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3. |
Lebenslange Rente
oder Auszahlungsplan mit Restverrentung / Einmalauszahlung
bzw. variable Teilraten bis zu insgesamt 30 % des
zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung
stehenden Kapitals sind zulässig. |
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4. |
Verteilung der Abschluss-
und Vertriebskosten auf 5 Jahre |
Anspruch, den Vertrag ruhen zu lassen,
zu kündigen und zu wechseln sowie Mittel zum Wohnungsbau
zu entnehmen
Der besondere Pfändungsschutz der Riester-Rente
bleibt erhalten.
Auch bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II bleibt das
angesammelte Kapital und die laufenden Beiträge
zu einem Riester-Vertrag vor Anrechnung geschützt.
Die Teilkapitalauszahlung
wird durch eine Einmalauszahlung bzw. variablen Teilraten
in Höhe von bis zu insgesamt 30 % des zu Beginn
der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals gesetzlich
zugelassen.
Die während der Auszahlungsphase anfallenden Erträge
können künftig variabel ausgezahlt werden.
Dadurch gewinnen die Riesterprodukte an Flexibilität.
Die bisherige Verwaltungsregelung lässt bei Auszahlplänen
eine Einmalauszahlung in Höhe von 20 % zu. Außerdem
können künftig bis zu zwölf (bisher bis
zu drei) Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst
werden.
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