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ACONTO Finanz News Nr. 03/10... weiter

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auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen als freier und unabhängiger Finanzdienstleister folgende Dienstleistungen an: Vermittlung von Versicherungen, Beteiligungen, Bausparverträgen, Immobilienfinanzierungen, Leasingmodellen, Privatkrediten, Immobilien.

 

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Letzte Änderung: 21.12.2011 12:20

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Die Altersvorsorge - Die Rentenreform 2001

Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Riester-Rente"?

Die gesetzliche Altersrente ist sicher"...

Diese Aussage haben wir (zu) lange von Politikern gehört. Heute wissen wir, mit Sicherheit wird die Rente niedriger ausfallen.
Diese
zusätzliche Versorgungslücke gilt es zu schließen. Die Lösung liegt in der Förderung der zusätzlichen privaten Vorsorge.

Die Förderung

Der Staat fördert die Altersvorsorge mit finanziellen Zulagen und Steuervorteilen. Je nach Einkommen und Familienstand sind dies bis zu 92% der Beitragsleistung. Ab 2002 investieren Sie damit automatisch stufenweise - beginnend mit 1% Ihres Bruttoeinkommens, dann 2% ab 2004, 3% ab 2006 und schließlich 4% ab 2008 - in die staatlich geförderte Altersvorsorge. Die maximale Zulage beträgt für Alleinstehende 154 Euro, für Verheiratete 308 Euro und für jedes Kind zusätzlich 185 Euro im Jahr. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen gutgeschrieben. Wenn Sie in dieser empfohlenen Höhe sparen, erhalten Sie die maximale staatliche Förderung.

Für wen lohnt sich die Förderung? - Die Förderquote*

Steuerpfl. Einkommen des Vorjahres
Alleinstehend
2 Kinder
Verheiratet,
zwei Rentenversicherungs- pflichtige, keine Kinder
Verheiratet,
ein Rentenversicherungs- pflichtiger, zwei Kinder
5113 Euro
90 %
63 %
92 %
10226 Euro
90 %
63 %
92 %
15339 Euro
85 %
50 %
92 %
25565 Euro
51 %
30 %
66 %
40903 Euro
32 %
26 %
41 %
51129 Euro
34 %
28 %
33 %
102258 Euro
42 %
40 %
38 %
* Werte für das Jahr 2008, Anteil der Zulagen u.Steuerersparnis an der Sparleistung

Die Bedingungen

Ein förderfähiges Produkt muß die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beträge zu sichern;
  gewährleisten, dass die Leistungen erst mit Beginn einer Altersrente, aber nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden;
  lebenslange Leistungen garantieren - etwa in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der auch für das hohe Alter absichert;
  vor Abtretung und Pfändung sowie Anrechnung in der Arbeitslosen- und Sozialhilfe geschützt sein.

Die Anlageform

Wie viel einem die zusätzliche Altersvorsorge bringt, hängt von der jeweils gewählten Anlageform ab. Ein Beispiel zeigt aber schnell, wie viel dabei herauskommt:

Alleinstehender, 30.000 Euro, keine Kinder
Im Jahr 2008 spart ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen von 30.000 Euro jährlich 4%, also 1200 Euro. Der Eigenbetrag beträgt davon 1046 Euro, die Zulage 154 Euro. Hinzu kommt eine zusätzliche Steuerersparnis von 228 Euro, so dass die effektive Belastung bei 818 Euro liegt.

Ehepaar, 1 Verdiener, 25.000 Euro, zwei Kinder
Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen von 25.000 Euro spart davon jährlich 4%, also 1000 Euro. Der Eigenbetrag macht 322 Euro, die Zulage ab 2008 liegt bei 678 Euro.

Wer also auf die geförderte Eigenvorsorge setzt, wird seinen Lebensstandard im Alter gegenüber heute nicht nur halten, sondern deutlich verbessern. Grundsätzlich gilt: Je früher man mit der Investition in die private Altersvorsorge beginnt, desto höher sind später die Erträge.

Die Zulagen

Zeitraum Grundzulage, jährl. Kinderzulage, je Kind, jährl.
2002 - 2003 38 Euro 46 Euro
2004 - 2005 76 Euro 92 Euro
2006 - 2007 114 Euro 138 Euro
ab 2008 154 Euro 185 Euro

Änderungen ab 2005

Durch die Einführung eines Dauerzulagenantrags wird das Antragsverfahren erheblich vereinfacht.
Die Berechtigten müssen künftig nicht mehr jedes Jahr einen neuen Zulagenantrag stellen. Bereits im Jahr 2004 können die Anbieter bevollmächtigt werden, den Antrag auf den Weg zu bringen. Die schriftliche Bevollmächtigung kann bereits bei Vertragsabschluss oder im Rahmen des Zulagenantrags erteilt werden und gilt bis auf Widerruf.
Der Zulagenantrag kann durch den Anbieter auch noch für das Beitragsjahr 2003 gestellt werden. Außerdem ist die zentrale Zulagenstelle (ZfA) künftig befugt, die beitragspflichtigen Einnahmen des Steuerpflichtigen beim Rentenversicherungsträger selbst zu erfragen, so dass entsprechende Angaben des Steuerpflichtigen in seinem Zulagenantrag entbehrlich sind.
Dadurch werden bisherige Fehlerquellen im Zulageverfahren vermieden.

Als Vereinfachung ist auch die Vereinheitlichung des Sockelbetrags anzusehen.
Bei geringerem Einkommen und hohem Zuzahlungsanspruch kann es passieren, dass bereits allein die Zulagen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens erreichen oder übersteigen. Dann muss - um die volle Zulage zu erhalten - dennoch ein Sockelbetrag als Mindestbeitrag geleistet werden. Dieser Sockelbetrag, der sich bisher nach der Zahl der Kinder richtete, wird vereinheitlicht. Ab Januar beträgt er einheitlich 60 Euro.

Die Zahl der Zertifizierungskriterien wird von elf auf folgende fünf verringert:

  1. Geschlechtsneutrale Tarife / Auszahlung nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres / Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene können zusätzlich abgesichert werden.
  2. Garantie der eingezahlten Beiträge (Nominalwertzusage)
  3. Lebenslange Rente oder Auszahlungsplan mit Restverrentung / Einmalauszahlung bzw. variable Teilraten bis zu insgesamt 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals sind zulässig.
  4. Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf 5 Jahre

Anspruch, den Vertrag ruhen zu lassen, zu kündigen und zu wechseln sowie Mittel zum Wohnungsbau zu entnehmen
Der besondere Pfändungsschutz der Riester-Rente bleibt erhalten.
Auch bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II bleibt das angesammelte Kapital und die laufenden Beiträge zu einem Riester-Vertrag vor Anrechnung geschützt.

Die Teilkapitalauszahlung wird durch eine Einmalauszahlung bzw. variablen Teilraten in Höhe von bis zu insgesamt 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals gesetzlich zugelassen.
Die während der Auszahlungsphase anfallenden Erträge können künftig variabel ausgezahlt werden.
Dadurch gewinnen die Riesterprodukte an Flexibilität.
Die bisherige Verwaltungsregelung lässt bei Auszahlplänen eine Einmalauszahlung in Höhe von 20 % zu. Außerdem können künftig bis zu zwölf (bisher bis zu drei) Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden.

 

 

... weitere Informationen auf Anfrage