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ACONTO Finanz News Nr. 03/10... weiter
Sehr geehrter Besucher,
auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen als freier und unabhängiger Finanzdienstleister
folgende Dienstleistungen an: Vermittlung von Versicherungen, Beteiligungen,
Bausparverträgen, Immobilienfinanzierungen, Leasingmodellen, Privatkrediten,
Immobilien.
Die Anlageberatung, die Anlagevermittlung und die Abschlussvermittlung (§
1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG) von Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen,
Aktien, Optionsscheinen, ETFs, Genussscheinen, Optionen, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen
sowie ETCs bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß
§ 2 Abs. 10 KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der Apella WertpapierService
GmbH, Hainstraße 106, 09130 Chemnitz, an. Die Apella WertpapierService
GmbH ist ein freies und unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut und
verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie hier:
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Letzte Änderung: 21.12.2011 12:20
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Die Altersvorsorge - Änderungen 2005
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Kapitallebensversicherungen
Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen
wird abgeschwächt. Künftig werden die Erträge
von Kapitallebensversicherungen zur Hälfte besteuert,
wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf
Jahren hat und die Auszahlung erst nach Vollendung des
60. Lebensjahres erfolgt (bisher galt in diesem Fall
die Steuerfreiheit der Erträge). Die Regelung gilt
nur für Neuverträge, die ab dem Jahr 2005
abgeschlossen werden. Altverträge sind davon nicht
betroffen.
Die private "Riester-Rente"
Berechtigte müssen nicht mehr
jährlich einen neuen Zulageantrag stellen. Sie
können ihre Anbieter bevollmächtigen, für
sie den Zulageantrag auf elektronischem Wege zu stellen
auch noch für die vergangenen Beitragsjahre
2003 und 2004. Eine entsprechende Bevollmächtigung
des Anbieters kann bereits bei Vertragsabschluss erteilt
werden und gilt bis auf Widerruf. Die Zahl der Kriterien,
die eine Riester-Rente erfüllen muss,
damit sie staatlich gefördert werden kann, ist
von elf auf fünf verringert worden. Unter anderem
ist nun eine Einmalauszahlung in Höhe von 30 Prozent
des Kapitals gesetzlich zugelassen. Dadurch gewinnen
die Riesterprodukte an Flexibilität und Attraktivität.
Änderungen bei der betrieblichen
Altersvorsorge
Durch die Einführung der nachgelagerten
Besteuerung wird das System der betrieblichen Altersversorgung
insgesamt einfacher, vergleichbarer und damit anwenderfreundlicher.
So sind nunmehr auch die Beiträge für eine
Direktversicherung voll steuerbefreit, wie das bereits
vorher bei Zahlungen an eine Pensionskasse oder einen
Pensionsfonds der Fall war. Diese neue Möglichkeit
kommt vor allem Kleinbetrieben entgegen. Ab dem 1. Januar
2005 können 4.296 Euro für die betriebliche
Altersvorsorge steuerfrei eingesetzt werden.
Mit dem Alterseinkünftegesetz sind die Mitnahmemöglichkeiten
erworbener Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel
(die so genannte Portabilität) erheblich verbessert
worden. In bestimmten Grenzen hat der Arbeitnehmer beim
Arbeitgeberwechsel zudem das Recht, das für ihn
gebildete Kapital in die Versorgungseinrichtung des
neuen Arbeitgebers mitzunehmen. Auch für die Arbeitgeber
enthält diese Regelung Vorteile, denn sie müssen
nicht mehr Kleinstrenten für viele nur kurze Zeit
bei ihnen beschäftigte Mitarbeiter verwalten. Die
betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
setzt voraus, dass auch tatsächlich Entgelt gezahlt
wird. Während der Elternzeit oder des Krankengeldbezuges
ist das nicht der Fall. Beschäftigte haben deshalb
ab 2005 das Recht, während dieser Zeiten eigene
Beiträge zum Aufbau ihrer Betriebsrente zu leisten.
Diese neuen Regelungen kommen besonders Frauen zugute,
da die Elternzeit weit überwiegend von ihnen in
Anspruch genommen wird.
Banksparplan
Reine Aktienfonds, die erfahrungsgemäß
langfristig die besten Renditeaussichten bieten, fallen
als Riester-gefördertes Vorsorgeprodukt weg. Damit
die Vorsorgesparer dennoch die Renditechancen der Aktienanlage
nutzen können, haben die Fondsgesellschaften neuartige
Mischprodukte aus Anleihen und Aktien entwickelt.
So kombinieren manche Gesellschaften die sichere Geldanlage
in Rentenfonds, die das strenge Kriterium des Kapitalerhalts
erfüllen, mit einem ausgesuchten Aktieninvestment.
Andere Anbieter planen die Überschussanteile aus
einer Rentenversicherung, die den Kapitalerhalt und
eine Mindestverzinsung garantiert, in Aktienfonds zu
investieren.
Banksparpläne mit Zinsansammlung und mit Anlage
der Zinsen in Investmentfonds Rentenversicherungen (auch
die fondsgebundene Variante) Anteile an thesaurierenden
(erwirtschaftete Erträge werden nicht ausgeschüttet,sondern
fließen wieder in den Fond) und ausschüttenden
Investmentfonds.
Die
Rentenreform 2001
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