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ACONTO Finanz News Nr. 03/10... weiter

Sehr geehrter Besucher,
auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen als freier und unabhängiger Finanzdienstleister folgende Dienstleistungen an: Vermittlung von Versicherungen, Beteiligungen, Bausparverträgen, Immobilienfinanzierungen, Leasingmodellen, Privatkrediten, Immobilien.

 

Die Anlageberatung, die Anlagevermittlung und die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG) von Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen, Aktien, Optionsscheinen, ETFs, Genussscheinen, Optionen, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie ETCs bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der Apella WertpapierService GmbH, Hainstraße 106, 09130 Chemnitz, an. Die Apella WertpapierService GmbH ist ein freies und unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie hier:
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Letzte Änderung: 21.12.2011 12:20

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Die Altersvorsorge - Änderungen 2005

Kapitallebensversicherungen

Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen wird abgeschwächt. Künftig werden die Erträge von Kapitallebensversicherungen zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat und die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt (bisher galt in diesem Fall die Steuerfreiheit der Erträge). Die Regelung gilt nur für Neuverträge, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen werden. Altverträge sind davon nicht betroffen.

Die private "Riester-Rente"

Berechtigte müssen nicht mehr jährlich einen neuen Zulageantrag stellen. Sie können ihre Anbieter bevollmächtigen, für sie den Zulageantrag auf elektronischem Wege zu stellen – auch noch für die vergangenen Beitragsjahre 2003 und 2004. Eine entsprechende Bevollmächtigung des Anbieters kann bereits bei Vertragsabschluss erteilt werden und gilt bis auf Widerruf. Die Zahl der Kriterien, die eine „Riester-Rente“ erfüllen muss, damit sie staatlich gefördert werden kann, ist von elf auf fünf verringert worden. Unter anderem ist nun eine Einmalauszahlung in Höhe von 30 Prozent des Kapitals gesetzlich zugelassen. Dadurch gewinnen die Riesterprodukte an Flexibilität und Attraktivität.

Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge

Durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung wird das System der betrieblichen Altersversorgung insgesamt einfacher, vergleichbarer und damit anwenderfreundlicher.
So sind nunmehr auch die Beiträge für eine Direktversicherung voll steuerbefreit, wie das bereits vorher bei Zahlungen an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds der Fall war. Diese neue Möglichkeit kommt vor allem Kleinbetrieben entgegen. Ab dem 1. Januar 2005 können 4.296 Euro für die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei eingesetzt werden.
Mit dem Alterseinkünftegesetz sind die Mitnahmemöglichkeiten erworbener Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel (die so genannte Portabilität) erheblich verbessert worden. In bestimmten Grenzen hat der Arbeitnehmer beim Arbeitgeberwechsel zudem das Recht, das für ihn gebildete Kapital in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers mitzunehmen. Auch für die Arbeitgeber enthält diese Regelung Vorteile, denn sie müssen nicht mehr Kleinstrenten für viele nur kurze Zeit bei ihnen beschäftigte Mitarbeiter verwalten. Die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung setzt voraus, dass auch tatsächlich Entgelt gezahlt wird. Während der Elternzeit oder des Krankengeldbezuges ist das nicht der Fall. Beschäftigte haben deshalb ab 2005 das Recht, während dieser Zeiten eigene Beiträge zum Aufbau ihrer Betriebsrente zu leisten. Diese neuen Regelungen kommen besonders Frauen zugute, da die Elternzeit weit überwiegend von ihnen in Anspruch genommen wird.

Banksparplan

Reine Aktienfonds, die erfahrungsgemäß langfristig die besten Renditeaussichten bieten, fallen als Riester-gefördertes Vorsorgeprodukt weg. Damit die Vorsorgesparer dennoch die Renditechancen der Aktienanlage nutzen können, haben die Fondsgesellschaften neuartige Mischprodukte aus Anleihen und Aktien entwickelt.
So kombinieren manche Gesellschaften die sichere Geldanlage in Rentenfonds, die das strenge Kriterium des Kapitalerhalts erfüllen, mit einem ausgesuchten Aktieninvestment. Andere Anbieter planen die Überschussanteile aus einer Rentenversicherung, die den Kapitalerhalt und eine Mindestverzinsung garantiert, in Aktienfonds zu investieren.
Banksparpläne mit Zinsansammlung und mit Anlage der Zinsen in Investmentfonds Rentenversicherungen (auch die fondsgebundene Variante) Anteile an thesaurierenden (erwirtschaftete Erträge werden nicht ausgeschüttet,sondern fließen wieder in den Fond) und ausschüttenden Investmentfonds.

Die Rentenreform 2001

 

 
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