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ACONTO Finanz News Nr. 03/10... weiter

Sehr geehrter Besucher,
auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen als freier und unabhängiger Finanzdienstleister folgende Dienstleistungen an: Vermittlung von Versicherungen, Beteiligungen, Bausparverträgen, Immobilienfinanzierungen, Leasingmodellen, Privatkrediten, Immobilien.

 

Die Anlageberatung, die Anlagevermittlung und die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG) von Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen, Aktien, Optionsscheinen, ETFs, Genussscheinen, Optionen, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie ETCs bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der Apella WertpapierService GmbH, Hainstraße 106, 09130 Chemnitz, an. Die Apella WertpapierService GmbH ist ein freies und unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie hier:
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Letzte Änderung: 21.12.2011 12:20

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Die Altersvorsorge

Die im Generationsvertrag geleistete Rente reicht nicht aus...

Der Generationenvertrag beruht auf dem Umlageverfahren. Dieses Finanzierungssystem der gesetzlichen Rentenversicherung ist so aufgebaut, dass die eingehenden Beiträge sofort an die Rentenbezieher ausgezahlt werden.
Heutige Arbeitnehmer vertrauen darauf, von den nachfolgenden Beitragszahlern ihre Rente zu erhalten. Doch wenn diese in Rente gehen, sieht die Situation wesentlich kritischer aus.
Durch die höhere Lebenserwartung, die abnehmenden Beschäftigtenzahlen und die geringere Geburtenrate stehen in Zukunft immer mehr Rentner immer weniger Beitragszahlern gegenüber.
Erhält ein Rentner heute bei 45 Versicherungsjahren mit Durchschnittsverdienst noch etwa 70% seines letzten Nettogehalts, so zeichnet sich bis zum Jahr 2030 eine deutliche Senkung ab.
Folglich wird zwischen den Ruhestandsbezügen und dem letzten Nettogehalt ein erheblicher Unterschied bestehen.

Was bedeutet diese Entwicklung für Ihr Einkommen im Alter?
Private Altersvorsorge ist heute unumgänglich geworden.
Eine breite Palette von Produkten der privaten und betrieblichen Altersvorsorge steht Ihnen zur Auswahl. Gerade diese Vielfalt ermöglicht es Ihnen, individuell unter Berücksichtigung von Alter, Einkommen und Familienstand das für Sie sinnvollste Produkt auszuwählen.
Diese Informationen können eine Individuelle Beratung nicht ersetzen.
 

Produktübersicht

Produkt Ansparphase Auszahlungsphase
Gesetzliche Rentenversicherung Beiträge Steuerfrei
60% ab 2005 ansteigend
auf 100%
ab 2025 volle Sozialabgaben
Rente Steuerpflichtig
50% ab 2005 ansteigend
auf 100% ab 2040
Betriebliche Altersvorsorge
Pensionskasse, Pensionsfonds,
Direktversicherung nach neuem Recht Riesterente
Beiträge Steuerfrei

volle Sozialabgaben
Steuerfreie Kapitalerträge

Auszahlung steuerpflichtig

Sozialabgaben
Kranken- und Pflegeversicherung

Private Altersvorsorge
Private Riester Rente
Beiträge Steuerfrei
volle Sozialabgaben
Steuerfreie Kapitalerträge
Auszahlung steuerpflichtig
Private Basisrenten Beiträge wie Gesetzliche Rentenversicherung
Steuerfreie Kapitalerträge
Auszahlung steuerpflichtig
Freie Kapitalanlagen
Beiträge aus versteuertem Einkommen
Steuern auf Erträge sind produktspezifisch
Bei Umwandlung in Leibrente wird nur der Ertragsanteil der Leibrente besteuert
Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht
   
Altes Recht Vertragsabschluss bis Ende 2004
Keine Steuern auf Erträge in der Ansparphase
Keine Steuern bei Entnahme des Kapitals
Neues Recht
Vertragsabschluss ab 2005
Keine Steuern auf Erträge in der Ansparphase
Halbeinkünfteverfahren für Kapitalerträge bei Ablauf
Aktien/Aktienfonds
Halbeinkünfteverfahren für Dividenden
Kursgewinne steuerfrei nach einem Jahr
Keine Weitere Steuer bei Entnahme des Kapitals
Rentenpapier/Rent Zinsen voll Steuerpflichtig
Kursgewinne steuerfrei
Keine Weitere Steuer bei Entnahme des Kapitals
Banksparplan
Zinsen voll Steuerpflichtig
Keine Weitere Steuer bei Entnahme des Kapitals

• Anrechenbarer Höchstbeitrag jährlich 20.000Euro Single, 40.000 bei Verheirateten.
• Bis 2008 keine Sozialabgaben auf Beiträge zu Pensionskassen und Direktversicherungen.
• Für Steuern und Sozialabgaben spielt die Form der Auszahlung (Rente oder Kapitalbetrag) keine Rolle.
• Ab 2005 kein Sonderausgaben-Abzug für Beiträge zu Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht.

Änderungen 2005

Die Rentenreform 2001

 

 
... weitere Informationen auf Anfrage