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ACONTO Finanz News Nr. 03/10... weiter

Sehr geehrter Besucher,
auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen als freier und unabhängiger Finanzdienstleister folgende Dienstleistungen an: Vermittlung von Versicherungen, Beteiligungen, Bausparverträgen, Immobilienfinanzierungen, Leasingmodellen, Privatkrediten, Immobilien.

 

Die Anlageberatung, die Anlagevermittlung und die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG) von Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen, Aktien, Optionsscheinen, ETFs, Genussscheinen, Optionen, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie ETCs bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der Apella WertpapierService GmbH, Hainstraße 106, 09130 Chemnitz, an. Die Apella WertpapierService GmbH ist ein freies und unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie hier:
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Letzte Änderung: 21.12.2011 12:20

 

Die Krankheitsvollversicherung

Die Krankheitsvollversicherung ist die Alternative zur freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse und trägt im individuell vereinbarten Umfang die Kosten für medizinische Leistungen zur Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen. Privatversicherte haben freie Wahl unter allen Ärzten und Krankenhäusern. Der private Krankenversicherungsschutz gilt grundsätzlich europaweit, außerhalb Europas mindestens bis zu einem Monat. Bei längeren Aufenthalten kann die Geltungsdauer durch eine Vereinbarung mit der Versicherung verlängert werden. Privat Versicherte sind nicht von den gesetzlich verordneten Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen betroffen, wie sie der Gesetzgeber bei den gesetzlichen Krankenkassen z.B. beim Gesundheitsreformgesetz oder auch bei den GKV-Neuordnungsgesetzen vorgenommen hat.

Gestaltungsmöglichkeiten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine private Vollversicherung zu gestalten:

Die 1OO-Prozent-Sicherung mit und ohne Selbstbehalt. Dieser umfassende Schutz wird häufig mit einem frei gewählten Selbstbehalt an den Kosten ambulanter Behandlung verbunden. Dieser im voraus bestimmte Betrag von zum Beispiel 150, 300, 500 oder mehr Euro jährlich wird von der Summe der eingereichten Rechnungen abgezogen. Er bezeichnet also den Teil der Behandlungskosten, den der Versicherte selber zu zahlen hat. In Krankenhaustarifen ist meist kein Selbstbehalt vorgesehen.

Die Kosten zahnärztlicher und kieferorthopädischer Behandlungen sowie diejenigen für Zahnersatz übernimmt die private Krankenversicherung im Rahmen des jeweiligen Tarifs. Beim Zahnersatz können ebenfalls Tarife mit einem unterschiedlichen Erstattungsprozentsatz gewählt werden. Ein Tarif mit einem hohen Erstattungsprozentsatz von z.B. 80 Prozent ist dabei selbstverständlich etwas teurer als ein Tarif mit einem Erstattungsprozentsatz von beispielsweise nur 50 Prozent.
Wichtig erscheint der Hinweis, das der 2,3 fache Satz heute oft bereits nicht mehr ausreicht, um alle medizinischen Leistungen erstattet zu erhalten. Auch bei geplanten längeren Auslandsaufenthalten, insbesondere den USA muss bei der Tarifwahl Obacht gegeben werden.
 
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