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ACONTO Finanz News Nr. 03/10... weiter
Sehr geehrter Besucher,
auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen als freier und unabhängiger Finanzdienstleister
folgende Dienstleistungen an: Vermittlung von Versicherungen, Beteiligungen,
Bausparverträgen, Immobilienfinanzierungen, Leasingmodellen, Privatkrediten,
Immobilien.
Die Anlageberatung, die Anlagevermittlung und die Abschlussvermittlung (§
1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG) von Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen,
Aktien, Optionsscheinen, ETFs, Genussscheinen, Optionen, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen
sowie ETCs bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß
§ 2 Abs. 10 KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der Apella WertpapierService
GmbH, Hainstraße 106, 09130 Chemnitz, an. Die Apella WertpapierService
GmbH ist ein freies und unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut und
verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie hier:
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Letzte Änderung: 21.12.2011 12:20
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Die Krankheitsvollversicherung
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Die Krankheitsvollversicherung
ist die Alternative zur freiwilligen Versicherung in einer
gesetzlichen Krankenkasse und trägt im individuell
vereinbarten Umfang die Kosten für medizinische Leistungen
zur Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen.
Privatversicherte haben freie Wahl unter allen Ärzten
und Krankenhäusern. Der private Krankenversicherungsschutz
gilt grundsätzlich europaweit, außerhalb Europas
mindestens bis zu einem Monat. Bei längeren Aufenthalten
kann die Geltungsdauer durch eine Vereinbarung mit der
Versicherung verlängert werden. Privat Versicherte
sind nicht von den gesetzlich verordneten Leistungskürzungen
und Zuzahlungserhöhungen betroffen, wie sie der Gesetzgeber
bei den gesetzlichen Krankenkassen z.B. beim Gesundheitsreformgesetz
oder auch bei den GKV-Neuordnungsgesetzen vorgenommen
hat.
Gestaltungsmöglichkeiten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten,
eine private Vollversicherung zu gestalten:
Die 1OO-Prozent-Sicherung mit und ohne Selbstbehalt. Dieser
umfassende Schutz wird häufig mit einem frei gewählten
Selbstbehalt an den Kosten ambulanter Behandlung verbunden.
Dieser im voraus bestimmte Betrag von zum Beispiel 150,
300, 500 oder mehr Euro jährlich wird von der Summe
der eingereichten Rechnungen abgezogen. Er bezeichnet
also den Teil der Behandlungskosten, den der Versicherte
selber zu zahlen hat. In Krankenhaustarifen ist meist
kein Selbstbehalt vorgesehen.
Die Kosten zahnärztlicher und kieferorthopädischer
Behandlungen sowie diejenigen für Zahnersatz übernimmt
die private Krankenversicherung im Rahmen des jeweiligen
Tarifs. Beim Zahnersatz können ebenfalls Tarife mit
einem unterschiedlichen Erstattungsprozentsatz gewählt
werden. Ein Tarif mit einem hohen Erstattungsprozentsatz
von z.B. 80 Prozent ist dabei selbstverständlich
etwas teurer als ein Tarif mit einem Erstattungsprozentsatz
von beispielsweise nur 50 Prozent.
Wichtig erscheint der Hinweis, das der 2,3 fache Satz
heute oft bereits nicht mehr ausreicht, um alle medizinischen
Leistungen erstattet zu erhalten. Auch bei geplanten längeren
Auslandsaufenthalten, insbesondere den USA muss bei der
Tarifwahl Obacht gegeben werden. |
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... weitere Informationen auf Anfrage |
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